HU-Status nennen
Geben Sie an, seit wann die Hauptuntersuchung abgelaufen ist.
Ein abgelaufener TÜV muss einen Fahrzeugverkauf nicht verhindern. Entscheidend ist, warum die Hauptuntersuchung fehlt und in welchem Zustand sich das Auto befindet.

Wir bewerten nicht allein nach einem einzelnen Defekt. Baujahr, Laufleistung, Modell, Ausstattung, allgemeiner Zustand und vorhandene Informationen zum Schaden gehören zusammen. Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser lässt sich die Anfrage vorbereiten.
Fotos können direkt im Formular mitgesendet werden. Wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, geben Sie dies ebenfalls an. Eine mögliche Abholung wird erst nach Prüfung und Einigung organisiert.
Geben Sie an, seit wann die Hauptuntersuchung abgelaufen ist.
Bremsen, Beleuchtung, Rost oder andere bekannte Probleme offen beschreiben.
Ein Fahrzeug ohne TÜV kann technisch fahrbereit sein – diese Information ist wichtig.
Der Wert eines Fahrzeugs mit einem Defekt lässt sich nicht seriös allein über eine Standardtabelle bestimmen. Zwei Autos mit demselben Fehler können sich bei Laufleistung, Pflegezustand, Ausstattung und Restwert deutlich unterscheiden. Deshalb ist die individuelle Prüfung der sinnvollere Weg.
Vor einer möglichen Übergabe werden alle wichtigen Punkte abgestimmt. Dazu gehören der bekannte Fahrzeugzustand, vorhandene Unterlagen, Schlüssel, die Art der Übergabe sowie organisatorische Fragen zur Abholung. Bekannte Mängel sollten immer vollständig genannt werden.
Senden Sie die wichtigsten Fahrzeugdaten direkt auf dieser Seite.
Ja. Der fehlende TÜV sollte transparent angegeben werden.
Nein. Für die Anfrage ist keine neue HU erforderlich.
Auch zusätzliche technische oder optische Schäden können in der Anfrage angegeben werden.